Honorar

So rechne ich ab

Die osteopathische Behandlung rechne ich ausschließlich als Selbstzahlerleistung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen ab. Sie erhalten stets eine detaillierte Rechnung nach den geltenden Vorschriften der GOÄ. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch vorab über die zur erwartenden Kosten.

Sollten Sie einen Behandlungstermin versäumen oder nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher absagen, so behalte ich mir vor, eine angemessene Honorarausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Da die Behandlungssitzungen langfristig und mit mit ausreichend Zeitabständen geplant werden, ist es in der Regel nicht möglich, kurzfristig einen Ersatzpatienten einzubestellen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und andere Kostenträger

Die ärztliche osteopathische Behandlung ist – ausdrücklich – nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) enthalten. Seit dem 01.01.2013 beteiligen sich jedoch immer mehr gesetzliche Krankenkassen an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Manche gesetzliche Krankenkassen führen eigene Therapeutenlisten oder verlangen eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband zur Qualitätssicherung (in der Regel Heilpraktikerverbände). Bei ärztlichen Leistungserbringern wünschen diese Kassen in der Regel einen Qualifikationsnachweis. Eine ärztliche Verordnung der selbsterbrachten Behandlungsleistung ist bei Ärzten normalerweise nicht erforderlich, wird aber immer wieder angefordert.

Bitte beachten Sie: Eine ärztliche osteopathische Behandlung wird gelegentlich auch von den privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie von weiteren Kostenträgern (z.B. Beihilfe, Zusatzversicherung) nicht oder nicht vollständig erstattet.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrem Kostenträger, ob Leistungen von mir als ärztliche Osteopathin übernommen werden.

Als ärztliche Osteopathin bin ich bei folgenden Berufsverbänden gelistet:

 

Dr. Karl-Sell-Ärzteseminiar Neutrauchburg (MWE)

Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie (DAAO)

Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften (BDOÄ)

European Register for Osteopathic Physicians (EROP)

 

Weitere Informationen zur Kostenübernahme sowie eine Liste mit Krankenkassen, die sich an den Behandlungskosten für Osteopathie beteiligen, finden Sie hier.

Gerne unterstütze ich Sie, falls es Fragen zu meiner Qualifikation seitens der Krankenkassen und anderer Kostenträger gibt.